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Gastkarten
Regelung der 16 Bundesländer
Fischereischein für Kinder und Jugendliche sowie ausländische Gastangler. Anerkennung des Fischereischeins bei Umzug in ein anderes Bundesland Gültigkeitsdauer von Fischereischein.
· Baden - Württemberg
Ausländern, die sich nicht länger als einen Monat in Baden - Württemberg aufhalten, wird auch ohne Sachkundenachweis ein Fischereischein erteilt. Bei einem längeren Aufenthalt müssen sie Fischerprüfung ablegen und den Fischereischein erwerben. Den Baden - Württembergischen Fischereischein erhalten Ausländer auch dann wenn sie ihren ersten Wohnsitz noch in ihrem Heimatland haben.
Bei Zuzug wird spätestens nach 2 Jahren ein Baden-württembergischer Fischereischein gebraucht. Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Vorlage eines Fischerprüfundszeugnisses umgeschrieben. Die Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes wird anerkannt wenn der Anwärter zum Zeitpunkt keinen Wohnsitz in Baden - Württemberg hat.
( Quelle: Sonderregelung zum Fischereischein / VDSF e.V. )
Info für ausländische Mitbürger in mehreren Sprachen
finden Sie
unter
www.lfvbw.de
( Der Weg zum Angeln )